Eine Unterteilung der PSA kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Diese zeigen die Gefährdung auf, vor der die PSA schützen soll.
Die Unterscheidung erfolgt aufgrund des zu erwartenden Schadensausmaßes (Verletzungsschwere). Dabei kann das Spektrum des Schadensausmaßes breit gestreut sein. Die Systematik konzentriert sich auf vier Gruppen:
S 1: leichte Verletzung, nicht meldepflichtig, » krankheitsbedingter Ausfall kleiner 3 Tage
S 2: leichte Verletzung, meldepflichtiger Unfall, » krankheitsbedingter Ausfall größer 3 Tage
S 3: mittelschwere bis schwere irreversible Verletzung einer oder mehrerer Personen, » Arbeits- / Gewerbeunfähigkeit
S 4: » Tod einer oder mehrerer Personen
Da S3 und S4 inakzeptable Folgen haben, gliedert sich die PSA nur in drei Klassen:
Kategorie I: Gegen geringfügige Risiken
Kategorie II: Gegen mittlere Risiken, die leichte bis ernste Verletzung zur Folge haben. Oft sind hier mechanische Gefahren der Auslöser
Kategorie III: Gegen tödliche oder nicht mehr rückgängig zu machende Schäden
Insgesamt gibt es nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 191 bzw. GUV-R 191 mehrere genormte Kategorien:
SB - Grundanforderungen (FO)
S1 - Zusatzanforderungen (A+FO+E)
S1P- Zusatzanforderungen (A+FO+E+P)
S2 - wie S1, zusätzlich bedingte Wasserdichtigkeit (A+FO+E+WRU)
S3 - wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher (A+FO+E+WRU+P)