PSA steht für Persönliche Schutzausrüstung und bezieht sich auf alle Ausrüstungen und Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit und Sicherheit von Personen bei der Arbeit zu schützen. Es gibt verschiedene PSA-Kategorien, die je nach Risiko und Bedarf des Arbeitsplatzes unterschieden werden.
Die PSA-Kategorien werden in der EU durch die Verordnung (EU) 2016/425 geregelt und nach der Art der Gefährdung klassifiziert. Folgende Kategorien werden unterschieden:
Kategorie I: PSA der Kategorie I schützen vor geringfügigen Risiken, die keine ernsthafte Gesundheitsgefährdung darstellen. Beispiele dafür sind einfache Handschuhe oder Schutzbrillen.
Kategorie II: PSA der Kategorie II schützen vor mittleren Risiken, die eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung darstellen können. Beispiele dafür sind Atemschutzmasken, Schutzhelme oder Sicherheitsschuhe.
Kategorie III: PSA der Kategorie III schützen vor hohen Risiken, die eine schwerwiegende Gesundheitsgefährdung darstellen oder sogar zum Tod führen können. Beispiele dafür sind Schutzanzüge gegen chemische oder biologische Gefahren oder Schutzhandschuhe für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien.
Die PSA-Kategorien geben also an, welche Art von Schutzkleidung und -ausrüstung benötigt wird, um Personen vor bestimmten Gefahren und Risiken bei der Arbeit zu schützen. Es ist wichtig, dass die richtige PSA-Kategorie für den jeweiligen Arbeitsplatz gewählt wird, um eine angemessene Sicherheit zu gewährleisten.