Normen Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gem. Richtlinie 89/686/EWG dient dem Schutz des Trägers. Sie wird in drei Kategorien eingeteilt.
PSA Kategorie I
Schutzkleidung der Kategorie I schützt vor einfachen persönlichen Risiken deren Auswirkung vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann. Z.B. Rallyekombi gegen Schmutz. Für Schutzkleidung der Kategorie I muss keine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt werden.
PSA Kategorie II
In dieser Kategorie werden alle PSA erfasst, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zugeordnet sind. Sie schützt Personen vor Gefahren mittleren Risikos, z.B. Warnschutzbekleidung oder leichter Hitzeschutz. Eine externe Stelle muss Schutzkleidung der Kategorie II zertifizieren und eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellen. Diese ist für 5 Jahre gültig.
PSA Kategorie III
Kategorie III werden alle PSA zugeordnet, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann, z.B. die Gefahr eines Störlichtbogens oder Chemikalienspritzer. Die Zertifizierung muss ebenfalls durch eine externe Stelle erfolgen. Außerdem unterliegt PSA der Kategorie III einem EG-Qualitätssicherungssystem welches die Überwachung sicherstellt und die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gem. Richtlinie 89/686/EWG dient dem Schutz des Trägers. Sie wird in drei Kategorien eingeteilt.
PSA Kategorie I
Schutzkleidung der Kategorie I schützt vor einfachen persönlichen Risiken deren Auswirkung vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann. Z.B. Rallyekombi gegen Schmutz. Für Schutzkleidung der Kategorie I muss keine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt werden.
PSA Kategorie II
In dieser Kategorie werden alle PSA erfasst, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zugeordnet sind. Sie schützt Personen vor Gefahren mittleren Risikos, z.B. Warnschutzbekleidung oder leichter Hitzeschutz. Eine externe Stelle muss Schutzkleidung der Kategorie II zertifizieren und eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellen. Diese ist für 5 Jahre gültig.
PSA Kategorie III
Kategorie III werden alle PSA zugeordnet, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann, z.B. die Gefahr eines Störlichtbogens oder Chemikalienspritzer. Die Zertifizierung muss ebenfalls durch eine externe Stelle erfolgen. Außerdem unterliegt PSA der Kategorie III einem EG-Qualitätssicherungssystem welches die Überwachung sicherstellt und die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt.
EN ISO 11612 ersetzt ehemals EN 531, Schutz für hitzeexponierte Industriearbeiter
Schutzkleidung, die für den Schutz gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitze vorgesehen ist. Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht werden – oder in Kombination dieser Einwirkungen eintreten. Die Anforderungen an die begrenzte Flammausbreitung müssen immer erfüllt sein.
EN 531 Schutz für hitzeexponierte Industriearbeiter
Schutzkleidung, die für den Schutz gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitze vorgesehen ist. Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht werden – oder in Kombination dieser Einwirkungen eintreten. Die Anforderungen an die begrenzte Flammausbreitung müssen immer erfüllt sein. Ein erhöhter Sauerstoffgehalt der Luft verringert den Schutz der Kleidung gegen Entflammen. Warnung: Die begrenzte Flammenausbreitung geht verloren, wenn die Kleidung mit entzündlichen Stoffen verunreinigt wird. Verschmutzte Kleidung kann zu einer Reduzierung des Schutzes führen.
EN 13034 Typ 6 Chemikalienschutz
Schutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung gegen die Einwirkung kleiner Mengen versprühter (flüssige Aerosole, Spray) oder verspritzter (mit niedrigem Druck auftreffende) Chemikalien geringer Gefährlichkeit. Keine vollständige Barriere gegen Flüssigkeitspermeation, da der Anwender bei Kontamination rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen kann. Die Schutzkleidung wird z. B. in der Chemie- und Erdölindustrie sowie der Labortechnik eingesetzt. Die Bekleidung schützt nicht vor organischen Lösungsmitteln.
EN 1149-3 Prüfverfahren Messung des Ladungsabbaus (Antistatic)
Messung des Abbaus elektrostatischer Ladung von der Oberfläche von Kleidungsmaterialien. Ladungsabbau = die Wanderung von Ladung über oder durch ein Material, wodurch die Ladungsdichte oder das Oberflächenpotenzial an dem Punkt, an dem sich die Ladung befand, verringert wird.
Typische Einsatzgebiete sind Versorgungsbetriebe (z. B. Gas, Flüssigbrennstoffe, Treibstoffe), Petrochemie, Tankstellen, Tankreinigungen etc.
Auf sichere Erdung z. B. durch leitfähiges Schuhwerk (Durchgangswiderstand des Schuhs
EN 1149-5 Leistungsanforderungen für elektrostatische Eigenschaften
Diese Norm ist Teil einer Normenserie von Prüfverfahren und Anforderungen für elektrostatische Eigenschaften von Schutzkleidung. Sie legt für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung die Anforderungen zur Vermeidung von zündfähigen Entladungen fest. In brennbaren Atmosphären, die mit Sauerstoff angereichert sind, können die Anforderungen möglicherweise nicht genügen. Diese Norm gilt nicht für den Schutz vor Netzspannung.
EN 61482-1-2 Klasse 1 Lichtbogenschutz (4 kA/500 ms)
Die Norm bezieht sich auf eine Prüfung, die die Einwirkung eines Störlichtbogens auf die Körpervorderseite in Höhe des Brustbereiches simuliert. Die Kleidung ist keine elektrisch isolierende Schutzkleidung – sie dient nicht als Schutz gegen Körperdurchströmung.
Zum vollständigen Personenschutz ist geeignete zusätzliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Hauben, Visier) zu tragen. Kleidung stets geschlossen tragen. Die Schutzkleidung ist bei Arbeiten im Niederspannungsbereich wie z. B. Hausanschlusskästen zu tragen, um den Träger gegen die thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens zu schützen.
DIN EN 10524
Die Arbeitskleidung nach DIN 10524 ist keine PSA die den Träger der Kleidung schützt. Die Normvorgaben dienen der Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen beim Umgang mit Lebensmitteln. Art und Umfang der Arbeitsbekleidung ist auf die jeweils nötigen Gegebenheiten am Arbeitsplatz, die Art der Produkte und Prozesse abzustellen. Die Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben sollte vermeiden, dass durch eine ungeeignete Bekleidung bzw. einen nicht bestimmungsgemäßen Zustand eine nachteilige Beeinflussung der hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel eintreten kann. Je nach Analyse der Risikoklasse (RK 1-3) ist der Wechsel der Kleidung vorgeschrieben: RK 1 = wöchentlicher Wechsel, RK 2 = täglicher Wechsel, RK 3 = mindestens täglicher Wechsel; bei allen Klassen kann je nach Verschmutzung ein früherer Wechsel notwendig sein.
OEKO-TEX® Standard 100
Schutzkleidung, die für den Schutz gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitze vorgesehen ist. Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht werden – oder in Kombination dieser Einwirkungen eintreten. Die Anforderungen an die begrenzte Flammausbreitung müssen immer erfüllt sein.
EN 531 Schutz für hitzeexponierte Industriearbeiter
Schutzkleidung, die für den Schutz gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitze vorgesehen ist. Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht werden – oder in Kombination dieser Einwirkungen eintreten. Die Anforderungen an die begrenzte Flammausbreitung müssen immer erfüllt sein. Ein erhöhter Sauerstoffgehalt der Luft verringert den Schutz der Kleidung gegen Entflammen. Warnung: Die begrenzte Flammenausbreitung geht verloren, wenn die Kleidung mit entzündlichen Stoffen verunreinigt wird. Verschmutzte Kleidung kann zu einer Reduzierung des Schutzes führen.
EN 13034 Typ 6 Chemikalienschutz
Schutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung gegen die Einwirkung kleiner Mengen versprühter (flüssige Aerosole, Spray) oder verspritzter (mit niedrigem Druck auftreffende) Chemikalien geringer Gefährlichkeit. Keine vollständige Barriere gegen Flüssigkeitspermeation, da der Anwender bei Kontamination rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen kann. Die Schutzkleidung wird z. B. in der Chemie- und Erdölindustrie sowie der Labortechnik eingesetzt. Die Bekleidung schützt nicht vor organischen Lösungsmitteln.
EN 1149-3 Prüfverfahren Messung des Ladungsabbaus (Antistatic)
Messung des Abbaus elektrostatischer Ladung von der Oberfläche von Kleidungsmaterialien. Ladungsabbau = die Wanderung von Ladung über oder durch ein Material, wodurch die Ladungsdichte oder das Oberflächenpotenzial an dem Punkt, an dem sich die Ladung befand, verringert wird.
Typische Einsatzgebiete sind Versorgungsbetriebe (z. B. Gas, Flüssigbrennstoffe, Treibstoffe), Petrochemie, Tankstellen, Tankreinigungen etc.
Auf sichere Erdung z. B. durch leitfähiges Schuhwerk (Durchgangswiderstand des Schuhs
EN 1149-5 Leistungsanforderungen für elektrostatische Eigenschaften
Diese Norm ist Teil einer Normenserie von Prüfverfahren und Anforderungen für elektrostatische Eigenschaften von Schutzkleidung. Sie legt für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung die Anforderungen zur Vermeidung von zündfähigen Entladungen fest. In brennbaren Atmosphären, die mit Sauerstoff angereichert sind, können die Anforderungen möglicherweise nicht genügen. Diese Norm gilt nicht für den Schutz vor Netzspannung.
EN 61482-1-2 Klasse 1 Lichtbogenschutz (4 kA/500 ms)
Die Norm bezieht sich auf eine Prüfung, die die Einwirkung eines Störlichtbogens auf die Körpervorderseite in Höhe des Brustbereiches simuliert. Die Kleidung ist keine elektrisch isolierende Schutzkleidung – sie dient nicht als Schutz gegen Körperdurchströmung.
Zum vollständigen Personenschutz ist geeignete zusätzliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Hauben, Visier) zu tragen. Kleidung stets geschlossen tragen. Die Schutzkleidung ist bei Arbeiten im Niederspannungsbereich wie z. B. Hausanschlusskästen zu tragen, um den Träger gegen die thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens zu schützen.
DIN EN 10524
Die Arbeitskleidung nach DIN 10524 ist keine PSA die den Träger der Kleidung schützt. Die Normvorgaben dienen der Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen beim Umgang mit Lebensmitteln. Art und Umfang der Arbeitsbekleidung ist auf die jeweils nötigen Gegebenheiten am Arbeitsplatz, die Art der Produkte und Prozesse abzustellen. Die Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben sollte vermeiden, dass durch eine ungeeignete Bekleidung bzw. einen nicht bestimmungsgemäßen Zustand eine nachteilige Beeinflussung der hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel eintreten kann. Je nach Analyse der Risikoklasse (RK 1-3) ist der Wechsel der Kleidung vorgeschrieben: RK 1 = wöchentlicher Wechsel, RK 2 = täglicher Wechsel, RK 3 = mindestens täglicher Wechsel; bei allen Klassen kann je nach Verschmutzung ein früherer Wechsel notwendig sein.
OEKO-TEX® Standard 100