DGUV (112-191)
DGUV Regel 112-191 – Sicherheitsschuhe für orthopädische Einlagen
Sicherheitsschuhe mit DGUV Regel 112-191 sind für die Verwendung mit zugelassenen orthopädischen Einlagen und Schuhzurichtungen geeignet. Sie ermöglichen Beschäftigten mit orthopädischen Anforderungen das sichere Tragen von Sicherheitsschuhen, ohne die zertifizierte Schutzwirkung zu beeinträchtigen.
Die Anpassung erfolgt ausschließlich mit vom Hersteller freigegebenen Einlagen- oder Zurichtungssystemen. DGUV-konforme Sicherheitsschuhe sind die ideale Wahl für alle, die aus medizinischen Gründen orthopädische Einlagen benötigen und dabei nicht auf Sicherheit und Tragekomfort verzichten möchten.