Schutzkappe
Schutzkappen und Zehenschutz sind wichtige Eigenschaften von Arbeitsschuhen, die den Träger vor Verletzungen an den Zehen schützen sollen. Schutzkappen werden in der Regel aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff hergestellt und befinden sich im vorderen Bereich des Schuhs, um den Zehenbereich zu schützen. Sie sind in der Lage, einem hohen Druck standzuhalten und verhindern, dass scharfe Gegenstände oder schwere Gegenstände den Fuß des Trägers verletzen. Ein weiteres Merkmal von Arbeitsschuhen ist der Zehenschutz. Er ist in der Regel aus einem robusten Material wie Stahl, Aluminium oder Kunststoff gefertigt und befindet sich im Bereich der Zehenkappe. Er schützt die Zehen des Trägers vor Einklemmungen oder Quetschungen und ist insbesondere in Berufen, in denen schwere Gegenstände bewegt werden, sehr wichtig. In unserem Onlineshop bieten wir eine breite Auswahl an Arbeitsschuhen mit Schutzkappen und Zehenschutz an, um den unterschiedlichen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden. Unsere Schuhe erfüllen die gängigen Normen und Standards für Arbeitsschutz und sind von namhaften Herstellern, um eine hohe Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.
- Norm: EN ISO 20345 S3S HRO SR FO
- Farbe: schwarz, rot abgesetzt
- Weite: 11
- Größen: 36 - 48
- Norm: EN ISO 20345 S3S HRO SR FO
- Farbe: schwarz, rot abgesetzt
- Weite: 11
- Größen: 36 - 48
- Norm: EN ISO 20345 S3 SRC
- Farbe: schwarz, blau abgesetzt
- Weite: 10,5
- Größen: 37-48
- Norm: EN ISO 20345 S3 FO SR ESD
- Farbe: schwarz, blau abgesetzt
- Schuhweite: 10,5
- Größen: 36–48
- Zehenschutz Weite 11 sowie Durchtrittschutz PS metallfrei
- PU/PU-Laufsohle mit Fersendämpfung, profiliert, LG-Ausru¨stung
- Öl- und benzinresistent, rutschhemmend SR, hitzebeständig bis ca. 120 °C
- Nach EN20345:2022
- PSA-Kategorie: II
- EN 20345:2011 S3, EN 61340-4-3:2001
- Rutschhemmung SRC
- Schuhform A - Halbschuhe
- Schuhweite 7
- Rutschhemmung SR
- Schuhform C - Stiefel halbhoch
- Schuhweite 11 für hohen Tragekomfort
- komplett Metallfrei
- PSA-Kategorie: II
- EN 20345:2022 S3S CI FO, EN 61340-5-1:2016, DGUV112-191
- Rutschhemmung SRC
- Schuhform A - Halbschuhe
- Schuhweite 11
- PSA-Kategorie: II
- EN 20345:2011 S3, EN 61340-4-3:2001, DGUV112-191
- DGUV-Regel 112-191
- Schuhweite: 12
- Kunststoffkappe und durchtrittsichere Gewebezwischensohle
- Rindkernleder in schwarz
- Webpelzfütterung
- Breit, Leisten Weite 11